Erbschaft &
Digitaler Nachlass

Die Hinterlassen­schaften
rechtzeitig regeln

Erbrecht:

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) definiert die gesetzliche Erbfolge eindeutig. Zuerst haben die „Erben erster Ordnung“ Anspruch auf das Erbe eines Verstorbenen. Zu diesen zählen die eigenen Kinder und Kindeskinder. Im Anschluss daran sind weitere Angehörige erbberechtigt, also beispielsweise Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen. Für Ehepartner gelten Sonderrechte.

Testament:

Wenn Sie Ihren Nachlass später nach Ihren eigenen Vorstellungen verteilen möchten, so ist das Verfassen eines Testaments oder ein Erbvertrag erforderlich.

Ein Testament muss handgeschrieben, unterschrieben sowie mit dem kompletten Namen, Ort und Datum und der Unterschrift versehen sein. Das Testament kann auch bei einem Notar aufgesetzt werden. Das ist zwar mit Gebühren verbunden, vermeidet aber mit größtmöglicher Sicherheit Unklarheiten und Unsicherheiten.
Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie weiterführende Informationen sowie entsprechende Downloads:

www.bmjv.de

Bitte beachten Sie:
In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.

Digitaler Nachlass:

Durch die zunehmende Nutzung digitaler Medien ist die Sortierung der Hinterlassenschaften immer komplizierter geworden. Das Internet vergisst nichts und die dort hinterlassenen Spuren überdauern den, der sie hinterlässt. Sie reichen von finanziellen Transaktionen über Mitgliedschaften, kostenpflichtige Abos bis hin zur Präsenz in den sozialen Medien wie Facebook, Twitter, Instagram etc.

Selbst für die nächsten Angehörigen ist es kaum mehr möglich, hier die Übersicht zu behalten. Damit keine weiteren Belastungen entstehen, besteht Handlungsbedarf. Hilfe gibt es durch professionelle Nachlassverwalter, die sich um das digitale Erbe kümmern. Gerne vermitteln wir den Kontakt.

Immer für Sie
erreichbar:

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